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Verdienstausfall

Sie haben als Arbeitgeber/in Mitarbeitende für einen Einsatz oder eine Übung im Katastrophenschutz frei gestellt?

VIELEN DANK DAFÜR!

Gemäß § 17 Abs. 5 des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes (NKatSG) und  § 12 Abs. 3 i. V. m. § 32 des Niedersächsischen Brandschutzgesetztes (NBrandSchG) haben Sie Anspruch auf Erstattung des Arbeitsverdienstes, der Beiträge zur Sozial- und Arbeitslosenversicherung sowie sonstiger fortgewährter Leistungen.

 

Hier finden Sie die dazugehörigen Unterlagen:

 

Merkblatt für den Arbeitgeber

 

Vordruck Verdienstausfall