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Organisation

Der Feuerschutz und die Hilfeleistung sind bereits 1949 als Selbstverwaltungsaufgaben der Gemeinden und Landkreise, die diese Gebietskörperschaften als gleiche Pflichtaufgaben zu erfüllen haben, geregelt worden. Dem Land Niedersachsen sind die zentralen Aufgaben des Feuerschutzes sowie die Einrichtung der Landesfeuerwehrschulen in Celle und Loy zugewiesen worden. Auf diese Weise ist trotz unterschiedlicher Zuständigkeiten eine einheitliche, zivile Brandschutzorganisation gewährleistet.

Auf der Grundlage dieser damals fast 30 Jahre bewährten Feuerwehrorganisation unter Berücksichtigung der Auswirkungen der Verwaltungs- und Gebietsreform sowie unter Verbesserung der organisatorischen Möglichkeiten bei Großschadenereignissen wurde am 08. März 1978 das Niedersächsische Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehren vom Landtag verabschiedet. Das Gesetz ist seit dem 01. April 1978 in Kraft.
Der abwehrende Brandschutz und die Hilfeleistung bei Unglücksfällen sowie bei Notständen werden in Niedersachsen vorwiegend von den Freiwilligen Feuerwehren und in den neun Großstädten mit mehr als 100 000 Einwohnern von Berufs- und Freiwilligen Feuerwehren wahrgenommen. Außerdem unterhalten etliche Betriebe und öffentliche Einrichtungen (die als besonders brandgefährlich einzustufen sind) haupt- und/oder nebenberufliche Werkfeuerwehren. In Städten unter 100 000 Einwohnern kann die Freiwillige Feuerwehr durch hauptberufliches Personal verstärkt werden. Eine solche Verstärkung der Freiwilligen Feuerwehr durch hauptberufliches Personal ist in Cuxhaven, Delmenhorst, Emden und Hameln erfolgt.

Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt/Gemeinde wird von dem Stadt-/Gemeindebrandmeister geleitet, der für die Dauer von sechs Jahren von den örtlichen Führungskräften der Stadt/Gemeinde für die Wahrnehmung der Funktion vorgeschlagen wird und der auf Beschluß des Rates der Stadt/Gemeinde als Ehrenbeamter ernannt wird. Ihm zur Seite steht das Stadt- oder Gemeindekommando.

Die Freiwilligen Feuerwehren unserer Städte und Gemeinden sind in Ortsfeuerwehren untergliedert. Durch die Zahl der Ortsfeuerwehren wird sichergestellt, daß auch in kleineren Ortsteilen einem in Not geratenen Bürger schnell Hilfe zuteil wird. Wichtig ist dabei, sich stets vor Augen zu halten, daß das Brandgeschehen und die Hilfeleistung zur Rettung von Menschen und Tieren zeitabhängige Vorgänge sind. Je eher mit der Brandbekämpfung oder der Hilfeleistung begonnen werden kann, um so geringer ist der Schaden für den Einzelnen und letztlich auch für die Allgemeinheit. Den Ortsfeuerwehren kommt in einem Flächenland wie Niedersachsen daher eine besondere Bedeutung zu. Die Ortsfeuerwehr wird von dem Ortsbrandmeister geleitet. Dieser wird auf Vorschlag der aktiven Mitglieder und Beschluß des Stadt-/Gemeinderates für 6 Jahre in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen. Bei der Erfüllung seiner Aufgaben wird der Ortsbrandmeister vom Ortskommando unterstützt.

Die Ortsfeuerwehr ist nicht nur eine taktische Feuerwehreinheit, sondern eine Einrichtung der Stadt / Gemeinde mit weitgehenden Kompetenzen. Sie führt ihr eigenes Leben in der größeren Gemeinschaft der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt / Gemeinde. Die Vielzahl der Ortsfeuerwehren in Ortsteilen mit unterschiedlicher Größe und Struktur lassen aber eine gleichmäßige feuerwehrtechnische Ausrüstung nicht zu. Aus feuerwehrtaktischen Überlegungen, aber auch im Hinblick auf die Kosten für die feuerwehrtechnische Ausrüstung ist Ende der 70er Jahre in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden und dem Landesfeuerwehrverband Niedersachsen e.V. ein abgestuftes System der technischen Ausrüstung eingeführt worden, das sich bis heute bewährt hat.


Hinsichtlich der Stärke und Ausrüstung der Ortsfeuerwehren wird unterschieden zwischen:

Ortsfeuerwehren mit Grundausstattung
zur Bekämpfung von Bränden kleineren und mittleren Umfanges.
Mindeststärke: 23 Feuerwehrmänner (SB)
Mindestausstattung: Leichtes Löschfahrzeug (z B. TSF)

Stützpunktfeuerwehren
ebenfalls für den örtlichen Einsatz größeren Ausmaßes sowie für überörtliche Einsätze.
Mindeststärke: 32 Feuerwehrmänner (SB)
Mindestausstattung: mittelschwere Fahrzeuge (z.B. LF 8 oder TLF 8)

Schwerpunktfeuerwehren
für den örtlichen und überörtlichen Einsatz.
Mindeststärke: 42 Feuerwehrmänner (SB)
Mindestausstattung: schwere Fahrzeuge und Sonderfahrzeuge (z.B. LF 16 und TLF 16 und RW 2).


Entsprechend den Vorgaben des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes sind in unseren 8 Städten und Gemeinden insgesamt 116 Ortsfeuerwehren einsatzbereit. Das Kreisgebiet ist in die Brandschutzabschnitte WEST und OST unterteilt.
Die Freiwillige Feuerwehr Hameln ist mit Kräften der Hauptberuflichen Wachbereitschaft verstärkt (wie bereits vorher erwähnt), die auch den Rettungsdienst im Gebiet der Stadt Hameln durchführt. Mit hauptamtlich Beschäftigten des Landkreises sind auch die Feuerwehr- Einsatz- Leitstelle/Rettungsleitstelle (FEL/RLS) und die Feuerwehrtechnische Zentrale (FTZ) besetzt.