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Voraussetzungen

Lehrgangszeiten, Voraussetzungen und Bekleidung technischer Lehrgänge FTZ Kirchohsen

Allgemein:

Vor dem AGT- und Maschinisten-Lehrgang sollte der Funklehrgang absolviert sein.

Beim Lehrgang "Technische Hilfe" und Workshop "Einsätze im Gleisbereich der DB AG" ist zwingend ein Helmvisier erforderlich.
Eine Helmbrille ist kein Gesichtsschutz und reicht somit NICHT aus !!!

Die Bescheinigung der gültigen Untersuchung nach Grundsatz 26 Gruppe 3 ist bei Beginn der entsprechenden Lehrgänge / Workshops vorzulegen !

Alle Teilnehmer haben zu jeder Zeit eines Lehrgangs bzw. Workshops Feuerwehrdienst oder -schutzkleidung zu tragen!


1. Atemschutzgeräteträger – Lehrgang ( 2-Wochen Lehrgang / ein Samstag )
Montag, Dienstag, 1. Mittwoch und Donnerstag von 19.00 Uhr bis 22.00 Uhr
2. Samstag von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Lehrgangsdauer: 30 Stunden
Voraussetzungen: TM1; mindestens 18 Jahre-höchstens 50 Jahre; gültige Untersuchung nach G26/3
Mitzubringen ist: Nachweis der Untersuchung nach G26/3 bis spätestens zum 1. Donnerstag; Komplette Schutzausrüstung nach FwDV 7 und UVV! Schreibmaterial
Bekleidung: Schutzkleidung, zum Essen Dienstschuhe und
saubere Dienst- oder Schutzkleidung (Duschen sind vorhanden)

2. Sprechfunk – Lehrgang ( 1-Wochen Lehrgang )
Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 19.00 Uhr bis 21.30 Uhr
Samstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Lehrgangsdauer: 16 Stunden
Voraussetzungen: TM1; mindestens 16 Jahre; Uneingeschränkte Lese- und Schreibfähigkeiten
Mitzubringen ist: Schreibmaterial
Bekleidung: Mo bis Sa = Dienstkleidung

3. Maschinisten – Lehrgang ( 2-Wochen Lehrgang / zwei Samstage)
Montag, Dienstag und Donnerstag von 19.30 Uhr bis 22.00 Uhr
Samstag von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Lehrgangsdauer: 36 Stunden
Voraussetzungen: TM1 und 2; mindestens 18 Jahre; mindestens Führerschein Klasse B (3)
Mitzubringen ist: Schreibmaterial

Bekleidung: Schutzkleidung, zum Essen Dienstschuhe und saubere Dienst- oder Schutzkleidung

4. Lehrgang „ABC-Einsatz Teil 1“ ( 2-Wochen Lehrgang / zwei Samstage )

Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 19.00 Uhr bis 22.00 Uhr

Samstag von 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr

Lehrgangsdauer: 40 Stunden

Voraussetzungen: TM1 und 2; mindestens 18 Jahre; AGT-Lehrgang, Sprechfunkerausbildung, gültige Untersuchung nach G26/3

Mitzubringen ist: Schreibmaterial

Bekleidung: Schutzkleidung, zum Essen Dienstschuhe und saubere Dienst- oder Schutzkleidung (Duschen sind vorhanden)

 

5. Lehrgang „ABC-Einsatz Teil 2“ ( 2-Wochen Lehrgang / zwei Samstage )

Montag, Dienstag, Mittwoch und 1. Donnerstag von 19.00 Uhr bis 22.00 Uhr

Samstag von 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr

Lehrgangsdauer: 36 Stunden

Voraussetzungen: TM1 und 2; mindestens 18 Jahre; AGT-Lehrgang, Sprechfunkerausbildung, gültige Untersuchung nach G26/3

Mitzubringen ist: Schreibmaterial

Bekleidung: Schutzkleidung, zum Essen Dienstschuhe und saubere Dienst- oder Schutzkleidung (Duschen sind vorhanden)



6. Lehrgang „Technische Hilfeleistung“ ( 2-Wochen Lehrgang / zwei Samstage )
Montag, Dienstag und Donnerstag von 19.30 Uhr bis 22.00 Uhr
Samstag von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Lehrgangsdauer: 34 Stunden
Voraussetzung: TM1 und 2; mindestens 18 Jahre
Mitzubringen ist: TH-Bekleidung nach UVV! Schreibmaterial
Bekleidung: Schutzkleidung, zum Essen Dienstschuhe und saubere Dienst- oder Schutzkleidung

ACHTUNG ! Helmvisier zwingend erforderlich !!!

 

7. Lehrgang "Absturzsicherung" ( 2-Wochenlehrgang )
1. Woche: Dienstag, Mittwoch und Donnerstag 19.00 Uhr bis 22.00 Uhr und Samstag von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr
2. Woche: Samstag von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Lehrgangsdauer: 24 Stunden
Voraussetzungen: Truppführerlehrgang; Uneingeschränkte körperliche und geistige Eignung; Entsprechende körperliche Fitness; Standhalten der besonderen psychischen Belastung bei Arbeiten in Höhen
Mitzubringen ist: Wenn vorhanden Gerätesatz „Absturzsicherung" (regelmäßig geprüft!) Schutzhandschuhe nach DIN EN 388 (TH-Handschuhe)

Bemerkung: Bei nicht vorhandener Eignung, behalten wir uns einen Ausschluss vom Lehrgang vor.

8. Workshop „Einsätze auf Bahnanlagen" ( 2-Tages-Workshop )
Beide Samstage von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Lehrgangsdauer: 18 Stunden
Voraussetzungen: Truppführerlehrgang und Lehrgang „Technische Hilfe"
Mitzubringen ist: TH-Bekleidung nach UVV! Schreibmaterial
Bekleidung: Schutzkleidung, zum Essen Dienstschuhe und saubere Dienst- oder Schutzkleidung

ACHTUNG ! Helmvisier zwingend erforderlich !!!

9. Workshop „Einsatz der Wärmebildkamera" ( 1-Tages-Workshop )
Samstag von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Lehrgangsdauer: 8 Stunden
Voraussetzung: Truppführerlehrgang; Atemschutzgeräteträgerlehrgang; gültige Untersuchung nach G26/3
Mitzubringen ist: Schreibmaterial
Bekleidung: Schutzkleidung, zum Essen Dienstschuhe

10. Workshop „Notfalltraining für Atemschutzgeräteträger" ( 1-Tages-Workshop )
Samstag von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Lehrgangsdauer: 8 Stunden
Voraussetzung: Atemschutzgeräteträgerlehrgang; gültige Untersuchung nach G26/3
Mitzubringen ist: KOMPLETTE Schutzausrüstung nach FwDV 7 und UVV! Schreibmaterial
Bekleidung: Schutzkleidung, zum Essen Dienstschuhe und saubere Dienst- oder Schutzkleidung (Duschen sind vorhanden)


11.  Fortbildung "Absturzsicherung" ( 1-Tages-Fortbildung )
Samstag von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Lehrgangsdauer: 8 Stunden
Voraussetzungen: 24stündiger Lehrgang "Absturzsicherung", durchgeführt im LK oder in einer anderen Ausbildungsstelle; Uneingeschränkte körperliche und geistige Eignung; Entsprechende körperliche Fitness; Standhalten der besonderen psychischen Belastung bei Arbeiten in Höhen
Mitzubringen ist: Wenn vorhanden Gerätesatz „Absturzsicherung" (regelmäßig geprüft!); Schutzhandschuhe nach DIN EN 388 (TH-Handschuhe)

 

Fehltage bei technischen Lehrgängen in der FTZ Kirchohsen

Ab dem 1. März 2018 gilt folgende Regelung:

Fehltage im Lehrgang werden nur aus wichtigem Grund akzeptiert.

 

Dieser Grund MUSS durch die Vorlage z.B. eines ärztlichen Attests, oder einer Bescheinigung des Arbeitgebers vor Prüfungsbeginn nachgewiesen werden.

 

Erfolgt diese Bescheinigung nicht, kann die Teilnehmerin / der Teilnehmer nicht zur Prüfung zugelassen werden.

 

Zu den wichtigen Gründen zählen keine parallel laufenden Feuerwehrlehrgänge und auch keine sonstigen Jugendfeuerwehr- und Feuerwehrveranstaltungen.

 

Das Fehlen mit erforderlicher Bescheinigung kann bis zu maximal einem Tag pro Lehrgang zugelassen werden, dies ist abhängig vom Lehrstoff am jeweiligen Tag. Zudem darf es sich bei dem Fehltag NICHT um den Prüfungstag handeln.


Ein Fehltag muss nicht nachgeholt werden. Bei mehr als einem Fehltag oder beim Fehlen am Prüfungstag gilt der Lehrgang automatisch als abgebrochen und muss KOMPLETT wiederholt werden!